Bauernhof als
Klassenzimmer
Informationen für teilnehmende
landwirtschaftliche Betriebe

BaK im Rahmen des iKSPs Hessen

Der Hessische Bauernverband e.V. hat einen Projektantrag für Bildungsmaßnahmen im Kontext von „Bauernhof als Klassenzimmer“ (BaK) im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 gestellt. Das Ziel ist es, Wissen über die Herkunft und Produktion von Lebensmitteln interessierten Gruppen zu vermitteln. Dabei wird aufgezeigt, was eine regionale und saisonale Produktion beinhaltet und eine gesunde Ernährung ausmacht sowie wie die Zusammenhänge und Auswirkungen auf Klima und Umwelt sich gestalten.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb als außerschulischer Lernort eignet sich ausgezeichnet, um Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen dies vor Ort praxisnah zu veranschaulichen und hin zu einem klimabewussten Lebens- und Ernährungsstil zu unterstützen.

Der Hessische Bauernverband e.V. ist berechtigt, landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen eine Honorarpauschale für auf den Bauernhöfen durchgeführte Hofbesuche zu zahlen.
Zum 1. Januar 2022 erfolgte der Übergang der Projektträgerschaft vom Hessischen Bauernverband e.V. (HBV) auf den Verein für Landvolkbildung e.V. (VfL). Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Honorarpauschale :

Ablauf der Beantragung der Fördermittel BaK-iKSP

der-/ desjenigen, der die Hofbesuche durchführt

Nach der Teilnahme an der Fortbildung reicht der landwirtschaftliche Betrieb sein Konzept für die Umsetzung auf dem eigenen Hof beim Verein für Landvolkbildung e.V.. ein:
Verein für Landvolkbildung e.V.
Dr. Miriam Dangel
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf
E-Mail: Bak@agrinet.de
Tel.: 06172 – 7106 196
Fax: 06172 – 71061 0

Sobald das Konzept durch die BaK-Kommission bewilligt ist, erhält der landwirtschaftliche Betrieb die Antragsformulare für die Beantragung der Honorarpauschale BaK-iKSP.

Mit dem Formular „Anmeldung der Durchführung eines Betriebsbesuches einer hessischen Besuchergruppe im Rahmen des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ meldet der landwirtschaftliche Betrieb die Aktion beim Verein für Landvolkbildung e.V. . (Adresse s.o.) an. Diese Anmeldung sollte etwa 14 Tage vor der Durchführung des Betriebsbesuches erfolgen. Ohne vorherige Anmeldung ist eine spätere Zahlung der Honorarpauschale ausgeschlossen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur Bauernhofbesuche von hessischen Besuchergruppen förderfähig sind. Bei Besuchergruppen aus vorschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Kindergärten), Schulen, Hochschulen, Organisationen, Vereinen und Firmen müssen diese ihren Sitz in Hessen haben. Bei sonstigen Besuchergruppen – insbesondere Familiengruppen – gilt, dass die für diese Besucher- oder Familiengruppe verantwortliche Person (Ansprechpartner*in für den landwirtschaftlichen Betrieb, bzw. Verantwortliche*r für die nachfolgende Bestätigung über den Betriebsbesuch) in Hessen wohnhaft sein muss.

Durch den Verein für Landvolkbildung e.V erfolgt die Antragsprüfung. Sobald dies erfolgt ist, erhalten die teilnehmenden Betriebe die Bestätigung zur Durchführung.

Der landwirtschaftliche Betrieb reicht den „Antrag auf Abrechnung (Honorar) für die Durchführung eines Betriebsbesuches einer hessischen Besuchergruppe im Rahmen des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ zusammen mit der „Bestätigung der Besuchergruppe zum Betriebsbesuch im Rahmen des Projekts „Bauernhof als Klassenzimmer“ ein.

Der Antrag auf Abrechnung muss zusammen mit der Bestätigung der Besuchergruppe vollständig ausgefüllt im Original bis spätestens 2 Monate nach dem Tag des Betriebsbesuchs beim Verein für Landvolkbildung e.V. (Adresse s.o.) vorliegen. Anderenfalls ist eine Honorarzahlung für den Betriebsbesuch ausgeschlossen!

Höhe der Honorarpauschale

Die Honorarpauschale für die im Rahmen der durchgeführten Bildungsmaßnahme aufgewendete Arbeitszeit beträgt 100,- € je halbtägigem Betriebsbesuch.

Die Zahlung der Honorarpauschale ist auf max. 40 Veranstaltungen je Betrieb pro Kalenderjahr beschränkt.

Ausgenommen davon sind Schulbauernhöfe, die ein mehrtägiges Angebot mit Übernachtung vorhalten.

Die dies bzgl. Honorarpauschalen sind wie folgt gestaffelt:

Pro 2-tägigem Besuch: 175 €
Pro 3-tägigem Besuch: 200 € 
Pro 4-tägigem Besuch: 225 €
Pro Wochenbesuch (Montag bis Freitag): 250 €
Max. 10.000 € pro Kalenderjahr.

HINWEISE

Die Honorarpauschale für Angebote im Rahmen von BaK-iKSP können nur landwirtschaftliche Betriebe in Hessen beantragen.

Sollte aufgrund von vertraglichen Bindungen zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und einem angeschlossen (Träger-)Verein festgelegt sein, dass der (Träger-)Verein die Bildungsarbeit des landwirtschaftlichen Betriebes übernommen hat, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der landwirtschaftliche Betrieb und der (Träger-)Verein sind in diesem Fall als Einheit zu betrachten und haben dafür Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemäße Beantragung und Umsetzung stattfindet.

Sowohl der landwirtschaftliche Betrieb als auch der dem landwirtschaftlichen Betrieb vertraglich angeschlossene (Träger-)Verein sind unter Beachtung der o.g. Maßgaben antragsberechtigt. Hierbei ist im Vorfeld festzulegen und bei der Antragstellung anzugeben, wer in diesem Fall als Antragsteller fungiert. Es ist nicht möglich, dass der landwirtschaftliche Betrieb und der ihm vertraglich angeschlossene (Träger-)Verein Fördermittel beantragen und abrechnen.

Der Betrieb ist verpflichtet, das gezahlte Honorar bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und sich bei bestehender Versicherungspflicht bei dem Renten- und Krankenversicherungsträger anzumelden.

Eine Doppelförderung, z.B. durch eine Förderung der Landkreise, ist unzulässig.

Die Durchführung von mehr als einem Betriebsbesuch am Tag ist grundsätzlich zulässig, sofern es sich hierbei um unterschiedliche Besuchergruppen handelt und die Veranstaltungen nicht gemeinsam bzw. nebeneinander erfolgen und es die Größe des Betriebs bzw. die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
 

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